Erneuerbare Energien

Stand dieser Seite: 03.09.2024

Die Themen Windenergie an Land, Photovoltaik, wohnbaulicher Entwicklungsrahmen sowie großflächiger Einzelhandel sind in den Regionalplänen Wind bzw. im Landesentwicklungsplan geregelt.
Mit dem Runderlass vom 23. Juni 2015 – StK LPW –Az. 500.99 hat die Landesplanungsbehörde die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 und die Teilaufstellung der Regionalpläne (Sachthema Windenergie) für die Planungsräume I bis III neu festgelegt. Im Januar 2015 hat das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Windenergie-Eignungsgebiete der Regionalplanung für zwei Planungsräume im Land für unwirksam erklärt.

Seit der Überarbeitung der Kriterien gab es im Jahr 2016, 2018 und 2020 jeweils ein Beteiligungs-verfahren. Die Gemeinde Fitzbek hat die Teilaufstellung der Regionalpläne zum Thema „Windenergie“ sowie die Fortschreibung zum Landesentwicklungsplan zum Thema „Wind“ zur Kenntnis genommen. Es sind zwei Potenzialflächen ausgewiesen, ein Vorranggebiet ist bis heute nicht vorgesehen.
Mit der Energiekrise und die daraus resultierenden Ziele der Energiewende von Bund und Land, besteht nun die Möglichkeit, dass die bis heute ausgewiesenen Potentialflächen zu Vorrangflächen heraufgestuft werden. Dieses haben nun unsere Landeigentümer zum Anlass genommen, sich über eine Verwirklichung von zwei Windparks zu informieren. Eine erste Informationsveranstaltung fand am 15. Nov. 2023 für alle in der Gaststätte „Zur alten Diele“ statt.

Die Landesregierung hat am 11. Juni 2024 den Entwurf eines neuen Landesentwicklungsplans (LEP) Windenergie beschlossen. Mit dem LEP Windenergie setzt das Land geänderte Anforderungen des Bundesrechts um. 36 Ziele und 34 Grundsätze der Raumordnung bestimmen, wo und in welcher Form zukünftig das Land und die Gemeinden Windenergiegebiete ausweisen dürfen. Im Rahmen der aktuell in Erarbeitung befindlichen Regionalpläne Windenergie werden Vorranggebiete in einer Positivplanung ausgewiesen, die Ausschlusswirkung außerhalb dieser Gebiete fällt weg. Darüber hinaus können Gemeinden im Wege von Bauleitplanungen Windenergiegebiete dort festlegen, wo Ziele der Raumordnung und weitere Abwägungsbelange nicht entgegenstehen.

Alle Informationen können hier auf unserer Homepage unter der Rubrik „Erneuerbare Energien“ eingesehen und verfolgt werden. Wer keinen Zugang zum Internet hat, kann die Unterlagen beim Bürgermeister im Denkmalsweg 21 einsehen bzw. erhalten.

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