Anbei die Einladung zum Download:
Einladung
Neues zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie an der Stör – Bekanntmachung Nr. 141-17
Bereits Anfang des Jahres berichteten wir umfänglich zur geplanten Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie an der Stör. Hier geht es zu dem Beitrag.
Mittlerweile wurde eine Bekanntmachung zur Umsetzung veröffentlicht. Den Hinweis auf diese Bekanntmachung finden hier:
Hinweis auf Bekanntmachung_Nr141-17.pdf
Die komplette Bekanntmachung finden Sie auf den Seiten des Amtes Kellinghusen:
Amtliche Bekanntmachung des Amtes Kellinghusen Nr. 141/2017 für die Gemeinde Fitzbek
Weitere Informationen folgen alsbald…
Kinderfest 2017
Am Sonnabend, den 8. Juli fand das alljährliche Kinderfest / Vogelschießen für die Kinder der Gemeinden Rade und Fitzbek auf dem Hof der Familie Mohrdieck und in der Gaststätte „Zur Alten Diele“ in Fitzbek statt. Um 15:00 Uhr begann die Veranstaltung. Zahlreiche Kuchen wurden gespendet und der Kaffee wurde in der Gaststätte „Zur Alten Diele“ ausgeschenkt. Um 16:00 Uhr begannen die Spiele. Die 39 angemeldeten Kinder stellten sich – nach Alter und Geschlecht in neun Gruppen aufgeteilt – jeweils vier Spielen.
Eine Hüpfburg und eine Rollbahn sorgten nebenher für einen kurzweiligen Nachmittag für die Kinder. Tasja Ristau und Janett Metzner schminkten die Kinder.
Nach den Spielen wurden nach einer kleinen Pause die Gewinner vorgestellt und die Geschenke vergeben. Die Geschenke wurden im Vorwege durch die Organisatoren beschafft und durch Spenden von Rader und Fitzbeker Bürger und Bürgerinnen bezahlt. Insgesamt konnten ca. 1.500,- Euro in Rade und Fitzbek gesammelt werden.
Die einzelnen Gruppen, ihre Spiele und Platzierungen im Überblick:
Gruppe 1
Spiele: Glücksrad, Entenangeln, Großer Würfel, Säckewerfen
1. Bjarne Köhler
2. Henrike Berwig
3. Nele Schulte
4. Carlotta Schlünzen
5. Josephine Köhn
6. Klara Kretschmer
Gruppe 2
Spiele: Rodyhüpfen, Glücksrad, Säckewerfen, Dosenlaufen
1. Ole Schulte
2. Mira Hoffmann
3. Leandra Ristau
4. Tim Roolfs
5. Jarle Cordts
6. Lennox Schmidt
Gruppe 3
Spiele: Knobeln, Dosenwerfen, Wassertransport, Flipper
1. Neele Kakies
2. Amy Schmidt
3. Areen von Koss
4. Hanna Wagner
Gruppe 4
Spiele: Kegelbahn, Säckewerfen, Knobeln, Leitergolf
1. Tim Kroll
2. Kilian von Koss
3. Tim Metzner
4. Otto Seppmann
Gruppe 5
Spiele: Leitergolf, Holzschieber, Kegelbahn, Knobeln
1. Lucas Lange
2. Ben Metzner
3. Mathis Jürgens
4. Jokke Kullick
5. Paul Martin Mohrdieck
Gruppe 6
Spiele: Holzschieber, Kegelbahn, Flipper, Vogelpicken
1. Sophie Reinhold
2. Emma Seppmann
3. Frida Kullick
4. Kimberly Schmidt
Gruppe 7
Spiele: Vogelpicken, Flipper, Nägelschlagen, Schießen
1. Tamim Tatari
2. Tim Hoffmann
3. Philipp Ratjen
4. Leon Luca Ristau
Gruppe 8
Spiele: Kegelbahn, Säckewerfen, Knobeln, Leitergolf
1. Merle Jürgens
2. Nadine Lange
3. Swantje Daßau
4. Freya Hoffmann
Gruppe 9
Spiele: Vogelpicken, Flipper, Nägelschlagen, Schießen
1. Kaja Mohrdieck
2. Ida Ruwisch
Des Weiteren gab es ein Schätzspiel, bei dem sowohl die Kinder als auch die Erwachsenen einen Tipp zur Anzahl der in einer Flasche enthaltenen Erbsen abgeben konnten. In der Flasche waren exakt 3.634 Erbsen enthalten. Kimberly Schmidt und Hans-Jürgen Butenschön schätzten die Anzahl am besten ein und konnten sich über einen Preis freuen. Bei Grillwurst und zahlreich mitgebrachten Salaten ließ man das Kinderfest dann gemeinsam ausklingen.
Wir bedanken uns an dieser Stelle vielmals bei den Organisatoren, der Feuerwehren aus Rade und Fitzbek und allen Helfern für dieses gelungene Kinderfest 2017.
Aktuelle Infos zur Abfallentsorgung / FAQ
Aufgrund des kurzfristig zum 01. Juli 2017 bevorstehenden Entsorgerwechsels ist es in dieser Woche zu unvermeidlichen Problemen der Entsorgung der Rest-, Bio- und Papierabfällen gekommen. Der bisherige Entsorger hat die Abfuhr eingestellt. Die Abfuhr der Gelben Säcke ist nicht betroffen.
Die MitarbeiterInnen der Kreisverwaltung arbeiten intensiv daran, dass ab der nächsten Woche alles wieder planmäßig läuft. Wir bitten herzlich um Verständnis und um ein bisschen Geduld. Der Wechsel ist unvermeidlich – und hier bitten wir Sie um Vertrauen in die Entscheidung des Steinburger Kreistages, der sich eben diese Entscheidung alles andere als leicht gemacht hat. Letztlich wurde im Interesse aller SteinburgerInnen beschlossen.
Der Kreis empfiehlt den betroffenen Bürgern wie folgt vorzugehen:
Papierabfälle „Papiertonne“: Mehrmengen können bei der nächsten Entsorgung gebündelt oder in einem Karton neben die Papiertonne gestellt oder zu den Wertstoffhöfen gebracht werden.
Restabfälle „Schwarzer Sack / Schwarze Tonne“: Sacknutzer stellen bei der nächsten Entsorgung weitere amtliche Säcke an die Straße. Wer eine Restabfalltonne nutzt und in dieser Woche keine Abfuhr hatte, kann am nächsten Abfuhrtag den zusätzlichen Müll in einem amtlichen oder neutralen Sack neben die Abfalltonne stellen.
Bioabfälle „Biotonne“: Mehrmengen können bei der nächsten Entsorgung in einem kompostierbaren Behälter (z.B. Pappkarton oder Papiersack) neben die Tonne gestellt werden.
Verpackungsabfälle „Gelber Sack“: Gelbe Säcke werden auch in dieser Woche weiterhin regulär abgefahren.
Ab 01.07.2017 wird die Firma Dörner die Restabfälle und das Altpapier entsorgen. Die Firma Umweltservice Nord (USN) wird dann den Biomüll entsorgen. Die Abfuhrtermine ändern sich nicht.
Wir bitten von Rückfragen bei unseren MitarbeiterInnen, wenn irgend möglich, abzusehen. Nachfolgend finden Sie eine Liste mit FAQs. Vielleicht wird auch Ihre Frage dort beantwortet. Sollte Ihr Anliegen nicht aufgeführt und es dringend und unaufschiebbar sein, wenden Sie sich bitte an das unter der Telefonnummer 04821 8887333 eingerichtete Bürgertelefon. Zeitnahe Informationen finden Sie auf der Homepage des Kreises unter www.steinburg.de in der Rubrik „Aktuelles“.
Hinweis auf die Bekanntmachung – Vereinfachte Flurbereinigung Bünzau Aukrug
Hinweis auf die Bekanntmachung – Vereinfachte Flurbereinigung Bünzau Aukrug
Die Ausführungsanordnung im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Bünzau/Aukrug, Kreis Rendsburg-Eckernförde ist ab dem 03.06.2017 unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ auf der Homepage des Amtes Kellinghusen bereitgestellt.
Hinweis auf die Bekanntmachung – Vereinfachte Flurbereinigung Bünzau Aukrug
30-Zone in der Dorfstraße?
In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 18. April 2016 wurde über die verkehrsrechtliche Anordnung der Verkehrsbehörde zur Einrichtung einer 30-Zone in der Dorfstraße beraten. Durch die Gemeindevertretung wurde einvernehmlich festgehalten, dass in Anbetracht eines möglichst transparenten Vorgehen innerhalb der Gemeinde Fitzbek zu diesem Verfahren nicht die Gemeindevertretung eigenständig entscheiden solle, sondern hierzu eine Einwohnerbefragung zum Thema „Einrichtung Tempo 30-Zone“ durchgeführt werde. Diese Befragung könnte, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, ggfs. zusammen im Zuge der Landtagswahlen am 07.05.2017 durchgeführt werden.
Diese Befragung fand nun im Rahmen der Landtagswahlen am 07. Mai 2017 statt. Schon im Vorwege meldeten sich Bürgerinnen und Bürger, äußerten ihre Meinungen und warben mit Plakaten für die Einrichtung der 30-Zone.
Am Tag der Landtagswahl wurde ein Infostand aufgebaut, um die durch die 30-Zone geänderte Vorfahrtsregelung an der Kreuzung im Dorf deutlich zu machen und die Argumente für und gegen die Einrichtung der 30-Zone in der Dorfstraße aufzunehmen. Die Befragungen führten Bürgermeister Axel Peters und sein Stellvertreter Markus Sievers durch.
An der Befragung nahmen 164 Bürgerinnen und Bürger teil. Dazu zählen die Bürgerinnen und Bürger, die sich schon im Vorwege äußerten, weil Sie am Landtagswahltage abwesend waren, und diejenigen, die vor Ort am Infostand ihre Meinung vertraten.
Wir bedanken uns an dieser Stelle vielmals für die rege Teilnahme. In der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung wird die Einrichtung der 30-Zone erneut beraten.
Landtagswahl 2017
Fitzbek hat gewählt. Am 07. Mai fanden in Schleswig-Holstein die Landtagswahlen statt. Über 50 Fitzbekerinnen und Fitzbeker haben von der Briefwahl Gebrauch gemacht. Deren Stimmen wurden im Amt Kellinghusen zusammen mit den Briefwählern anderer Gemeinden ausgewertet. Die am 07. Mai in der Gaststätte „Zur Alten Diele“ erschienen Wähler haben wie folgt abgestimmt.
Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie an der Stör
Der „Bearbeitungsgebietsverband Broksteder Au“ beabsichtigt die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinien zwischen Bünzau und dem Rennsinger See auf der Länge von 11,243 km.
Ziele der Umsetzung:
– Abflussdynamik und Durchgängigkeit des Gewässers werden verbessert
– „Gutes Ökologischen Potenzial“ und „Guter Ökologischer Zustand“
– Bau zweier Sandfänge zur Sedimententnahme
Zum bisherigen Ablauf:
– Vorplanung seit 2009
– Erste öffentliche Auslegung im März 2016
– Ca. 40 Einwendungen der Gemeinden und Anlieger
– Planung wurde nun erneut überarbeitet
– Überarbeitete Antrag liegt seit 23.01.2017 vor
Übersicht über die geplanten Maßnahmen um Fitzbek
Karte der Maßnahmengebiete zw. Bünzau und Rennsinger See
Detailkarten der Maßnahmengebiete zw. Bünzau und Rennsinger See
Auf der Fitzbeker Gewässerlänge von 3300m werden folgende Bauten geplant:
– zwei Verschwenkungen: Verschwenkung Nr. 3 südlich der Pionierbrücke & Verschwenkung Nr. 2 nördlich der Störbrücke Rotensande
– ein Sandfang: Sandfang Fitzbek nördlich der Störbrücke Rotensande
Verschwenkung Nr. 3 südlich der Pionierbrücke
Details zur Verschwenkung Nr. 3 südlich der Pionierbrücke
Verschwenkung Nr. 2 nördlich der Störbrücke Rotensande
Details zur Verschwenkung Nr. 2 nördlich der Störbrücke Rotensande
Sandfang Fitzbek nördlich der Störbrücke Rotensande
Details zum Sandfang Fitzbek nördlich der Störbrücke Rotensande
Weitere kleinere Strukturmaßnahmen:
– 10x Buhnen mit Flächenbedarf
– 14x Kiesstrecken halbseitig
– eine Kiesstrecke halbseitig mit Flächenerwerb
– 12x Totholz längs
Details zur Maßnahme „Buhne mit Flächenbedarf“
Details zur Maßnahme „Kiesstrecken halbseitig“
Details zur Maßnahme „Totholz längs einzelner Stamm“
Die Baumaßnahmen sind derzeit ab Herbst 2018 terminiert.
Aktuelle Informationen zur „Geflügelpest / Vogelgrippe“
Aktualisierung vom 10.04.2017:
Seit dem Fund eines verendeten Wildvogel in der Gemeinde Mühlenbarbek am 03.2.2017 und in der Gemeinde Hitzhusen am 08.03.2017 liegt Fitzbek in einem Beobachtungsgebiet. Mit dem 08.04.2017 wurden die Auflagen für ein Beobachtungsgebiet seitens der Kreisverwaltung wieder aufgehoben.
Tierseuchenrechtliche Verfügung über die Aufhebung und Neufassung der Anordnung zur Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest:
Kreis Steinburg Bekanntmachung Nr.47/2017 – Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung
In Fitzbek wurden zwischenzeitlich zwei verendete Wildvögel aufgefunden. Die amtliche Untersuchung im Veterinäramt Itzehoe hat ergeben, dass beide Vögel nicht an der Geflügelpest verendet sind.
—
Beitrag vom 03.02.2017:
In der Gemeinde Mühlenbarbek ist am 02.02.2017 die Geflügelpest bei einem verendeten Wildvogel amtlich festgestellt worden. Zur Eindämmung der Tierseuche sind um den Fundort des verendeten Wildvogels ein Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern nach der Geflügelpest-Verordnung festgelegt worden.
Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung vom 03.02.2017
Fitzbek liegt innerhalb des Beobachtungsgebietes.
Was bedeutet dieses für uns?
Für das Beobachtungsgebiet gelten bis auf Weiteres folgende Schutzmaßnahmen:
1. Sämtliches Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten
und Gänse) eines Bestandes ist
a) in geschlossenen Ställen oder
b) unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung (Schutzvorrichtung) besteht, ausnahmslos zu halten.
Hierzu wird auch auf die Allgemeinverfügung des Landrats des Kreises Steinburg vom 09.11.2016 zur Aufstallungspflicht verwiesen.
Allgemeinverfügung Geflügelpest Kreis Steinburg
2. Wer Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse hält, hat dies dem Kreis Steinburg, Der Landrat, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Viktoriastraße 16, 25524 Itzehoe, Telefon 04821-69324, Telefax: 04821-69361, E-Mail: veterinaeramt@steinburg.de, unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift, und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes unverzüglich mitzuteilen, soweit dies bisher unterblieben ist. Für die Mitteilung steht auf der Internetseite www.steinburg.de ein Formblatt zum Herunterladen bereit.
3. Wer einen Hund oder eine Katze hält, hat sicherzustellen, dass diese im Beobachtungsgebiet nicht frei umherlaufen.
4. Gehaltene Vögel dürfen aus einem Bestand nicht verbracht werden.
5. Gehaltene Vögel dürfen nicht zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden.
6. Federwild darf nur mit meiner vorherigen Genehmigung oder aufgrund einer von mir erteilten Anordnung gejagt werden.
Ich habe ein totes Tier gefunden. Was ist zu tun?
Tote Wildvögel wie Enten, Raubvögel, Möwen, Krähen etc. – keine Singvögel – sollten grundsätzlich eingesammelt und zwecks Probenentnahme bei den Ämtern abgegeben werden. Das Einsammeln sollte nur unter persönlichen Schutzmaßnahmen erfolgen, d.h. zumindest Handschuhe und Mundschutz verwenden (auch wenn sich diese Viren sehr gut mittels Spülmittel und Wasser entfernen lassen).
Den Fund können Sie unter Tel.: 0176–11169005 bei der eingerichteten Bereitschaft des Veterinäramts melden, sofern sie Kadaver – insbesondere mehrere an einem Platz – finden oder Fragen zur eigenen Haltung haben. Während der Geschäftszeiten können Bürgerinnen und Bürger sich im Fall von aufgefundenen Wildvögeln der beschriebenen Arten auch gern an das Ordnungsamt des Amtes Kellinghusen Tel.: 04822-370117 wenden.
Gerne dürfen Sie sich auch bei unserem Bürgermeister Axel Peters direkt unter Tel.: 881525 oder Mobil 0173 2191040 melden.
Was ist die „Geflügelpest / Vogelgrippe“? Wo kommt sie vor? Wie kann man sich schützen?
Das Friedrich-Loeffler-Institut informiert auf seinen Seiten ausführlich.
Friedrich-Loeffler-Institut
Weitere Informationen des Landes Schleswig-Holstein: