Bürgerinformation Nr. 46 vom 22.02.2021 – Grund- & Gewerbesteuern

Liebe Fitzbekerinnen und Fitzbeker,

mit diesem Schreiben möchte ich auf die durch die Landesregierung zum 01.01.2021 beschlossene KiTa-Reform und die daraus für unsere Gemeinde resultierenden Folgen informieren.

Die ursprünglich vom Land Schleswig-Holstein angedachte Finanzierungsreform zum Kindertagesstätten Recht hat sich letztlich zu einer grundlegenden Reform entwickelt, die vornehmlich drei Ziele verfolgt:
– Festlegung eines standardisierten Qualitätsanspruches
– Finanzielle Entlastung der Eltern
– Finanzielle Entlastung der Kommunen

Mit dem neuen Kindertagesstättengesetz soll im Land Schleswig-Holstein ein gleicher Qualitätsstandard gelten. Insbesondere die Erhöhung des Personalschlüssels ist eine besondere Herausforderung für die Träger von Kindertagesstätten, da der Arbeitsmarkt es aktuell nicht hergibt, sofort zusätzliches qualifiziertes Personal einzustellen. Aber auch andere Qualitätsmerkmale wie die Schaffung eines Qualitätsmanagements, Regelungen zu Rahmenbedingungen sowie konkrete Flächenbedarfsvorgaben gibt nunmehr die gesetzliche Regelung vor.

Die Eltern werden durch die landesweite Deckelung des Elternbeitrages in den allermeisten Fällen konkret entlastet – und das ist gut so. Dieser gedeckelte Betrag bleibt zunächst beständig; es ist Absicht der Landesregierung, den Betrag weiter abzusenken.

Die finanzielle Entlastung der Kommunen tritt leider nicht wie ursprünglich erwartet ein. Die tatsächlich deutlich höheren Landesmittel werden weitgehend von den Kosten für die Qualitätssteigerung und die Senkung des Elternbeitrages aufgezehrt. In der Vergangenheit hat eine Kommune im Kreis Steinburg durchschnittlich mindestens 50% der Kosten eines KiTa-Platzes finanziert. Die beachtliche Co-Finanzierung des Kreises an den Betriebskosten einer Kindertagesstätte hat dazu beigetragen, dass diese Anteilfinanzierung nicht noch weiter aufgewachsen ist. Auch wenn der Kreis sich letztlich überwiegend durch die Kreisumlage aus gemeindlichen Mitteln finanziert, war diese Umverteilung der Mittel eine gute Unterstützung.

Im neuen Finanzierungssystem tragen die Kommunen unabhängig von der Betreuungseinrichtung einen landesweit einheitlichen Wohnortanteil, der anhängig ist von der Betreuungsform (Kind unter bzw. ab 3 Jahre) und dem Betreuungsumfang – dieser Finanzierungsanteil liegt aktuell im Durchschnitt etwas unter 50% der Kosten für einen KiTa-Platz.

Daneben tragen die Kommunen erstmalig unmittelbar aus dem eigenen Haushalt die Kosten für Betreuungsfälle in Kindertagespflege auch anteilig mit einem Wohnortanteil; diese Kosten wurden bisher ausschließlich vom Kreis als Träger der öffentlichen Jugendhilfe finanziert. Durch die neue Kostenträgerschaft in Bezug auf die Kindertagespflege entstehen zusätzliche Kosten, die unseren Gemeindehaushalt erheblich belasten.

Die Landesregierung wird sich künftig an der dynamischen Kostensteigerung beteiligen und in einem Übergangszeitraum bis zum Jahr 2025 die Reforminhalte evaluieren. Unser Interessenverband, der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag (SHGT), wird sich weiterhin intensiv dafür einsetzen, dass auch das Ziel der kommunalen Entlastung in weiteren Schritten erreicht wird, um wieder einen angemessenen Handlungsspielraum für gemeindliche Vorhaben zu geben.

Die KiTa- Reform hat aus Sicht der Gemeinde viele positive Elemente für die weitere Entwicklung unserer Kinderbetreuung, aber leider aktuell noch nicht den vom Land zugesicherten finanziellen Erfolg für den gemeindlichen Haushalt.

Die Gemeinde Fitzbek hat allein für die Kindertagesstätten einen
Anstieg der Kosten von 77.500,-€ im Jahr 2019 auf 147.900,-€ im Jahr 2021
zu verkraften.

Die Einnahmen der Gemeinde sind dafür nicht mehr ausreichend. Die Gemeinde erwirtschaftet im laufenden Jahr ein Defizit von 20.100,-€. Hierbei wurde bereits die Anhebung der Hebesätze
für die Grundsteuer A (von bisher 270 v.H. auf 380 v.H.),
für die Grundsteuer B (von bisher 270 v.H. auf 425 v.H.)
und die Gewerbesteuer (von bisher 310 v.H. auf 380 v.H.)
eingeplant.

Die Anhebung der Hebesätze ist unvermeidlich, da sich die Gemeinde nur so eine Fehlbetragszuweisung durch den Kreis für ein erwirtschaftest Defizit sichern kann. Werden die Mindesthebesätze von der Gemeinde nicht erhoben, ist ein Defizit durch Kredite zu finanzieren und wir begeben uns dann in eine Schuldenspirale, die wir alle nicht wollen.

Mir und auch der Gemeindevertretung fällt dieser Schritt sehr schwer. Wir sind uns um die Verantwortung mit dem Umgang der gezahlten Steuergelder bewusst, doch müssen wir uns der Gesetzgebung beugen. Unsere Hoffnung liegt darin, dass die Landesregierung sich ab 2025 an die Kostensteigerung beteiligt.

Trotzdem schauen wir positiv in die Zukunft, da im Jahr 2026 die letzte Rate für die Erstellung der Ortsentwässerung gezahlt werden muss. Derzeit arbeiten wir auch an einer zusätzlichen Einnahmequelle für die Gemeinde, um uns unabhängiger von den Schlüsselzuweisungen für unseren Gemeindehaushalt zu machen.

Ich wünschte mir positivere Nachrichten mit Ihnen/euch teilen zu können, doch müssen wir uns der Realität beugen. Ich hoffe auf Ihr/euer Verständnis und stehe für Fragen gerne zur Verfügung.
Kontaktieren Sie mich persönlich (Denkmalsweg 21) oder auch telefonisch (Tel. 881525).

Viele Grüße
Axel Peters
-Bürgermeister-

pdfBürgerinformation vom 22.02.2021
 

Neugestaltung von 10 Aufenthaltsplätzen

Durch ein Förderprogramm der AktivRegion konnten wir den Kanuanleger an der Störbrücke Rotensande, den Gemeindeplatz sowie 8 weitere Sitzgelegenheiten neugestalten. Die landschaftlich reizvollen Plätze laden zum Verweilen ein. Genießen Sie die Natur am südlichen Rande des Naturpark Aukrug.

Neue Bank-Tisch-Kombi am Gemeindeplatz
8 neue Bänke in der Gemarkung Fitzbek
Neue Bank-Tisch-Kombi an der Störbrücke Rostensande
Neuer Kanuanleger an der Störbrücke Rotensande

Wir wünschen viel Spaß beim Entdecken der neuen Aufenthaltsplätze.

Coronavirus – hier: Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein

Liebe Fitzbekerinnen und Fitzbeker,

das Coronavirus „COVID-19“ schränkt unser gesellschaftliches Leben zunehmend ein und hält stündlich neue Nachrichten für uns bereit!

Die Landesregierung hatte zum 17. März 2020 weitreichende Regelungen beschlossen, um das neuartige Coronavirus einzudämmen. Nun wurde die Landesverordnung erneut überarbeitet. Näheres erfahren wir in den vom Land Schleswig-Holstein erlassenen Landesverordnungen.

aktuell gültige Version:

pdfLandesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2
 

Weitere Informationen:

pdfCoronavirus – Informationen für Schleswig-Holstein

Störbrücke Rotensande am 28. März 2020 fertiggestellt & freigegeben

Die Störbrücke Rotensande ist fertig erstellt und strahlt im neuen Glanz. Aufgrund der widrigen Witterung im Januar und Februar konnte die Störbrücke erst am 28. März 2020 wieder freigegeben werden.
Der Abriss und auch Wiederaufbau konnten ohne Störungen und damit verbundenen Mehrkosten erfolgen.
Vielen Dank den Anwohnern und Landwirten für ihre Geduld während und vor allem zum Ende hin der Bauarbeiten.
Wir werden zur gegebenen Zeit die neue Brücke
gemeinsam feierlich einweihen.

Coronavirus – Bürgerinfo Nr. 43 vom 20.03.2020

Liebe Fitzbekerinnen und Fitzbeker,

das Coronavirus „COVID-19“ schränkt unser gesellschaftliches Leben zunehmend ein und hält stündlich neue Nachrichten für uns bereit!

Die Vielzahl der Informationen hält eine wichtige Botschaft für uns alle bereit:
Das Infektionsgeschehen nimmt nicht nur weltweit, sondern konkret auch bei uns zu. Zur Eindämmung der Ausbreitung der Infektion und zum Schutz gefährdeter Gruppen müssen vorrangig Hygienemaßnahmen getroffen werden, die damit beginnen, unnötige Kontakte zu vermeiden.

Wie wird das neuartige Coronavirus übertragen?
Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg scheint die Tröpfcheninfektion zu sein. Diese Übertragung kann direkt von Mensch zu Mensch erfolgen, wenn Virus-haltige Tröpfchen an die Schleimhäute der Atemwege gelangen. Auch eine Übertragung durch Schmierinfektion über die Hände, die mit der Mund- oder Nasenschleimhaut sowie mit der Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, ist prinzipiell nicht ausgeschlossen, spielt aber vermutlich nur eine untergeordnete Rolle.

Wo erhalten Sie Auskünfte?
Leider erreichen uns auch zahlreiche Falschmeldungen (Fake News). Daher nutzen Sie bitte die offiziellen Stellen um sich ausreichend zu informieren:

Wie verhalten Sie sich richtig zum Schutz vor Erkrankungen:

  • Eine gute Händehygiene praktizieren und sich an die Husten- und Niesregeln halten.
  • Verzichten Sie auf das Händeschütteln und Umarmungen.
  • Fassen Sie sich möglichst wenig ins Gesicht, um etwaige Krankheitserreger nicht über die Schleimhäute von Augen, Nase oder Mund aufzunehmen.
  • Halten Sie Abstand von Menschen, die sichtbar an einer Atemwegserkrankung leiden.
  • Generell gilt: Bleiben Sie nach Möglichkeit zu Hause, wenn Sie Atemwegssymptome, d.h. Krankheitszeichen im Bereich der Atemwege, bei sich bemerken.

Bis auf Weiteres sind alle öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen in unserer Gemeinde abgesagt. Gerne dürfen Sie sich auch bei mir direkt unter Tel.: 881525 oder Mobil 0173 2191040 melden.

Viele Grüße
Axel Peters
-Bürgermeister-

 
pdfBürgerinformation vom 20.03.2020