Liebe Fitzbekerinnen und Fitzbeker,
mit diesem Schreiben möchte ich auf die durch die Landesregierung zum 01.01.2021 beschlossene KiTa-Reform und die daraus für unsere Gemeinde resultierenden Folgen informieren.
Die ursprünglich vom Land Schleswig-Holstein angedachte Finanzierungsreform zum Kindertagesstätten Recht hat sich letztlich zu einer grundlegenden Reform entwickelt, die vornehmlich drei Ziele verfolgt:
– Festlegung eines standardisierten Qualitätsanspruches
– Finanzielle Entlastung der Eltern
– Finanzielle Entlastung der Kommunen
Mit dem neuen Kindertagesstättengesetz soll im Land Schleswig-Holstein ein gleicher Qualitätsstandard gelten. Insbesondere die Erhöhung des Personalschlüssels ist eine besondere Herausforderung für die Träger von Kindertagesstätten, da der Arbeitsmarkt es aktuell nicht hergibt, sofort zusätzliches qualifiziertes Personal einzustellen. Aber auch andere Qualitätsmerkmale wie die Schaffung eines Qualitätsmanagements, Regelungen zu Rahmenbedingungen sowie konkrete Flächenbedarfsvorgaben gibt nunmehr die gesetzliche Regelung vor.
Die Eltern werden durch die landesweite Deckelung des Elternbeitrages in den allermeisten Fällen konkret entlastet – und das ist gut so. Dieser gedeckelte Betrag bleibt zunächst beständig; es ist Absicht der Landesregierung, den Betrag weiter abzusenken.
Die finanzielle Entlastung der Kommunen tritt leider nicht wie ursprünglich erwartet ein. Die tatsächlich deutlich höheren Landesmittel werden weitgehend von den Kosten für die Qualitätssteigerung und die Senkung des Elternbeitrages aufgezehrt. In der Vergangenheit hat eine Kommune im Kreis Steinburg durchschnittlich mindestens 50% der Kosten eines KiTa-Platzes finanziert. Die beachtliche Co-Finanzierung des Kreises an den Betriebskosten einer Kindertagesstätte hat dazu beigetragen, dass diese Anteilfinanzierung nicht noch weiter aufgewachsen ist. Auch wenn der Kreis sich letztlich überwiegend durch die Kreisumlage aus gemeindlichen Mitteln finanziert, war diese Umverteilung der Mittel eine gute Unterstützung.
Im neuen Finanzierungssystem tragen die Kommunen unabhängig von der Betreuungseinrichtung einen landesweit einheitlichen Wohnortanteil, der anhängig ist von der Betreuungsform (Kind unter bzw. ab 3 Jahre) und dem Betreuungsumfang – dieser Finanzierungsanteil liegt aktuell im Durchschnitt etwas unter 50% der Kosten für einen KiTa-Platz.
Daneben tragen die Kommunen erstmalig unmittelbar aus dem eigenen Haushalt die Kosten für Betreuungsfälle in Kindertagespflege auch anteilig mit einem Wohnortanteil; diese Kosten wurden bisher ausschließlich vom Kreis als Träger der öffentlichen Jugendhilfe finanziert. Durch die neue Kostenträgerschaft in Bezug auf die Kindertagespflege entstehen zusätzliche Kosten, die unseren Gemeindehaushalt erheblich belasten.
Die Landesregierung wird sich künftig an der dynamischen Kostensteigerung beteiligen und in einem Übergangszeitraum bis zum Jahr 2025 die Reforminhalte evaluieren. Unser Interessenverband, der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag (SHGT), wird sich weiterhin intensiv dafür einsetzen, dass auch das Ziel der kommunalen Entlastung in weiteren Schritten erreicht wird, um wieder einen angemessenen Handlungsspielraum für gemeindliche Vorhaben zu geben.
Die KiTa- Reform hat aus Sicht der Gemeinde viele positive Elemente für die weitere Entwicklung unserer Kinderbetreuung, aber leider aktuell noch nicht den vom Land zugesicherten finanziellen Erfolg für den gemeindlichen Haushalt.
Die Gemeinde Fitzbek hat allein für die Kindertagesstätten einen
Anstieg der Kosten von 77.500,-€ im Jahr 2019 auf 147.900,-€ im Jahr 2021
zu verkraften.
Die Einnahmen der Gemeinde sind dafür nicht mehr ausreichend. Die Gemeinde erwirtschaftet im laufenden Jahr ein Defizit von 20.100,-€. Hierbei wurde bereits die Anhebung der Hebesätze
für die Grundsteuer A (von bisher 270 v.H. auf 380 v.H.),
für die Grundsteuer B (von bisher 270 v.H. auf 425 v.H.)
und die Gewerbesteuer (von bisher 310 v.H. auf 380 v.H.)
eingeplant.
Die Anhebung der Hebesätze ist unvermeidlich, da sich die Gemeinde nur so eine Fehlbetragszuweisung durch den Kreis für ein erwirtschaftest Defizit sichern kann. Werden die Mindesthebesätze von der Gemeinde nicht erhoben, ist ein Defizit durch Kredite zu finanzieren und wir begeben uns dann in eine Schuldenspirale, die wir alle nicht wollen.
Mir und auch der Gemeindevertretung fällt dieser Schritt sehr schwer. Wir sind uns um die Verantwortung mit dem Umgang der gezahlten Steuergelder bewusst, doch müssen wir uns der Gesetzgebung beugen. Unsere Hoffnung liegt darin, dass die Landesregierung sich ab 2025 an die Kostensteigerung beteiligt.
Trotzdem schauen wir positiv in die Zukunft, da im Jahr 2026 die letzte Rate für die Erstellung der Ortsentwässerung gezahlt werden muss. Derzeit arbeiten wir auch an einer zusätzlichen Einnahmequelle für die Gemeinde, um uns unabhängiger von den Schlüsselzuweisungen für unseren Gemeindehaushalt zu machen.
Ich wünschte mir positivere Nachrichten mit Ihnen/euch teilen zu können, doch müssen wir uns der Realität beugen. Ich hoffe auf Ihr/euer Verständnis und stehe für Fragen gerne zur Verfügung.
Kontaktieren Sie mich persönlich (Denkmalsweg 21) oder auch telefonisch (Tel. 881525).
Viele Grüße
Axel Peters
-Bürgermeister-
Bürgerinformation vom 22.02.2021